TeleCare ist ihr Lösungspartner bei jeglichen Personen – Absicherungen.
Unsere Systeme entsprechen denen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG §61 Abs. 6 beschriebenen Systemen.
Die nachstehenden Geräten können Sie sowohl für stationäre Bereiche als auch im Außenbereich bzw. für große Arbeitsbereiche verwenden.
Die Personen können sowohl im inneren von Gebäuden als auch im Außenbereich geortet werden.
Für die Notrufauslösungen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
– willensabhängige (Druck auf die Notruftaste)
– willensunabhängige (Sturz oder Bewegungslosigkeit)
Bei der Man Down oder Totmann Funktion erfolgt die Alarmierung entweder über den Sturzsensor oder über die Funktion der Bewegungslosigkeit, darüber können Stürze oder die Bewegungslosigkeit detektiert werden.