1.    Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Bedingungen gehen für Rechtsgeschäfte zwischen TeleCare Systems & Communication GmbH, Ricoweg 14/2, 2351 Wiener Neudorf, Tel: 02236/90301-0, Fax: 02236/90301-55, office@telecaresystems.at und Verbrauchern gemäß KSchG.
1.2 Abweichungen von den in Punkt 1.1 genannten Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Verkäufer wirksam.


2. Angebot
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.


3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder eine Lieferung gemäß der Bestellung vornimmt.
3.2 Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.3 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.


4. Preise
4.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers einschließlich Umsatzsteuer (es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich vereinbart), exklusive Verpackung, Verladung, Demontage und Rücknahme. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Eine etwaige Zustellung bzw. Transportversicherung beinhaltet nicht das Abladen und Vertragen der Ware. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor, über die der Käufer schriftlich zu informieren ist.
4.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor, über die der Käufer schriftlich zu informieren ist.
4.3 Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet.


5. Lieferung
5 .1 Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.
5.2 Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. 
5.4 Sofern unvorhersehbare oder vorn Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinander-setzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.


6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort
6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Trans¬port durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird. 
6.2 Bei Leistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird. 


7. Zahlung
7.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. 
7.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, wel¬che durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüng¬liche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
7.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug - mit Ausnahme von Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt worden sind - frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers.
7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder die vom Verkäufer anerkannt worden sind.  
7.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann.
7.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte
a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. Für den Fall der Kreditierung des Kaufpreises, dürfen die im Fall des Verzugs des Verbrauchers zu zahlenden Zinsen den für den Fall vertragsgemäßer Zahlung vereinbarten Zinssatz nicht um mehr als fünf Prozentpunkte pro Jahr übersteigen.
Der Verkäufer ist berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbeson¬dere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese zweckmäßig, sowie mit der betriebenen Forderung in einem angemessenen Verhältnis stehen.
7.7 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
7.8 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.
7.9 Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen  Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.


8. Gewährleistung und Einstehen für Mängel
8.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben. Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen und mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, sind keine Vertragsinhalte, die den geschuldeten Inhalt der Ware oder Dienstleistung definieren. 
8.2 Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für bewegliche und 3 Jahren für unbewegliche Sachen, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Sache.
8.3 Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels gemäß Punkt 8.1 stehen dem Käufer die Rechte aus der Gewährleistung iSd § 932 ABGB zu. Er kann daher die Verbesserung, den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags fordern. 
8.4 Für Gewährleistungsarbeiten sind die erforderlichen Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialen usw. unentgeltlich vom Käufer beizustellen, sofern diese vor Ort für die Durchführung erforderlich sind. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 
8.5 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verkäufers nur auf bedingungsgemäße Ausführung. 
8.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.


9. Rücktritt vom Vertrag 
9.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
9.2. Sofern der Käufer das Gerät über den Webshop des Verkäufers erworben hat, hat er das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer, oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer dem Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Der Käufer kann das Musterwiderrufsformular auch auf der Website des Verkäufers [www.telecaresystems.at/impressum] herunterladen und per E-Mail übermitteln. Macht der Käufer von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird der Verkäufer diesem eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 
Wenn der Käufer den Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, dass der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte verrechnet.
Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 
Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an den Verkäufer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch den Käufer zurückzuführen ist. 
9.3 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
d) wenn offene Entgelte bestehen.
9.4 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
9.5. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers, einschließlich vorprozessualer Kosten, sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
9.6 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.


10. Haftung des Verkäufers
10.1 Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
10.2 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. 
10.3 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
10.4 Sämtliche Haftungsausschlüsse in 11.1-11.3 gelten nicht für Personenschäden, sowie sonstige Schäden, die der Verkäufer oder eine Person, für die er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. 


11. Software 
Die Software wird nicht vom Verkäufer zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich ist ein eigener Vertrag mit dem dritten Anbieter abzuschließen. 


12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
12.1 Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, hat der Käufer den Verkäufer bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. 
12.2 Ausführungsunterlagen, wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigem gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nach-ahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2.2 gilt auch für Ausführungsunterlagen.


13. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen desVertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.


14. Gerichtsstand und Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer - ist das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers, ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. 


15. Garantie 
Der Verkäufer (TeleCare Systems & Communication GmbH, Ricoweg 14/2, 2351 Wiener Neudorf) garantiert für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsabschluss, dass das Gerät bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsmängel ist. Tritt während des Garantiezeitraums am Gerät ein Mangel auf, wird der Verkäufer nach seiner Wahl das Gerät i) reparieren, ii) ersetzen oder iii) den Kaufpreis rückerstatten. Diese Garantie gilt für Reparaturen, Ersatzteile oder Ersatz- Geräte jeweils für den Rest des ursprünglichen Garantiezeitraums oder für die Dauer von 90 Tagen, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Sämtliche ersetzten Teile und Geräte, für die eine Erstattung geleistet wird, werden Eigentum des Verkäufers. Diese Garantie gilt nur für Hardware Komponenten des Geräts, die keinerlei Unfällen, Zweckentfremdung, Verletzung der Sorgfalt, Feuer oder anderen äußeren Einwirkungen, Veränderungen, Instandsetzungen oder kommerzieller Nutzung ausgesetzt sind. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Käufer das Gerät an die Adresse des Verkäufers schicken. Bei Erbringung der Garantiedienstleistung kann es zum Verlust oder zur Neuformatierung von Daten kommen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, seine Daten vor Einsendung des Gerätes zu sichern.